Das CE-Zeichen - der sicherheitstechnische „Reisepass“ für Produkte in
Europa
CE steht für „Communauté Européenne“ und wurde in den 1980er Jahren in
Deutschland rechtsförmlich mit „Europäische Gemeinschaft“ (EG)
gleichgesetzt. Die CE-Kennzeichnung ist ein Verwaltungszeichen und
signalisiert die Übereinstimmung des Produkts (Ware, Maschinen, Geräte) mit
geltenden Anforderungen gemäß allen anzuwendenden europäischen Richtlinien
(EU-Verordnung 765/2008).
Europäische Richtlinien legen zum Schutze des Verbrauchers entsprechende
Anforderungen zur Gewährleistung von Sicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz für Produkte fest. Diese müssen bei der Konstruktion und der
Fertigung des Produkts erfüllt sein und einer entsprechenden
Konformitätsprüfung Stand halten.
Anschließend erfolgt die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Damit bestätigt
der Hersteller oder Importeur, dass Konformitätsbewertungen gemäß allen
anwendbaren Richtlinien durchgeführt wurden und dass sein
Industrieerzeugnis den aktuell geltenden EU-Richtlinien entspricht.
Damit ist das Produkt zum freien Warenverkehr oder der Inbetriebnahme im
Europäischen Binnenmarkt, d.h. in allen Teilnehmerstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR), zugelassen.
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