Das Überwachungsaudit muss bestimmte Punkte umfassen:
• Ein interne Audits
• Die Managementbewertung
• Die Korrekturmaßnahmen aus dem vorhergehenden Audit
• Den Fortschritte im Bereich der ständigen Verbesserung
• Die Änderungen gegenüber dem letzten Audit
Werden hierbei schwerwiegende Mängel festgestellt, kann das Managementsystem als nicht wirksam deklariert werden. Somit kann bei dieser Causa das Zertifikat ausgesetzt werden und wäre zeitweilig nicht mehr gültig.
Erst nachdem der maßgebende Fehler, der zur Aussetzung des Zertifikats geführt hat, behoben wurde, erhält das ausgestellte
Zertifikat wieder seine Gültigkeit.
Es ist zu beachten, dass der Mangel bzw. Fehler innerhalb einer maximalen Frist von 6 Monaten behoben werden muss, andern Falls kann dem Unternehmen das Zertifikat entzogen werden.