• Allgemein, Welchen Umfang hat ein Audit zur Überwachung

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Die Audits zur Überwachung sind Vor-Ort-Audits, allerdings sind sie kürzer als das Zertifizierungsaudit. Es hat einem Umfang von etwa 1/3 des Erstaudits, da bei diesen Audits lediglich stichprobenweise die wichtigsten Bereiche des Qualitätsmanagementsystems überprüft werden.

Dies bedeutet, dass sowohl der Umfang des Audits, weniger Zeit des Auditors im Unternehmen, als auch die Kosten geringer sind.

Das Überwachungsaudit-Programm muss aber bestimmte Punkte mindestens berücksichtigen.  Hierzu gehören z.B. interne Audits, die Managementbewertung, die Korrekturmaßnahmen aus dem vorhergehenden Audit, der Fortschritte im Bereich der ständigen Verbesserung, als auch die Änderungen gegenüber dem letzten Audit.

Nach zweimaligen Überwachungsaudits allerdings ist der Zertifizierungszyklus beendet und es muss ein Rezertifizierungsaudit abgehalten werden.

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